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Mit Förderung des

INNOVATIONSFONDS

des Gemeinsamen Bundesausschuss

WAS IST DER INNOVATIONSFONDS?

Mit der Einführung des Innovationsfonds im Jahr 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag durch neue Versorgungsformen die bisherige Regelversorgung zu verbessern. Ziel ist es mit innovativen Projekten die bestehende Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung qualitativ weiterzuentwickeln. Dabei sind neue Versorgungsformen besonders an dem  Versorgungsbedarf der Bevölkerung auszurichten und sollen eine zukünftige Übertragung in die Versorgungsfläche gewährleisten. Um dies zu erreichen erfolgt eine wissenschaftliche Evaluation der jeweiligen Projekte.

Zur Förderung neuer Versorgungsprojekte hat die Bundesregierung einen Innovationsfonds aufgelegt aus dem sowohl Neue Versorgungsformen als auch die Versorgungsforschung gefördert werden. Die Mittel für diesen Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Die Verwaltung der Finanzmittel übernimmt das  Bundesversicherungsamt.

ERHÄLT JEDES PROJEKT EINE FÖRDERUNG? - NEIN!

Die eingereichten Projekte müssen in einem Konsortium zwischen Leistungserbringer, Krankenkasse und Evaluationsinstitut eine wirklich innovative und bedarfsgerechte Versorgungsidee entwickeln. Diese muss dann auch formal in einem Förderantrag den durch G-BA festgelegten Schwerpunkten und Kriterien entsprechen und steht zu vielen weiteren Projekten im Auswahlverfahren in Konkurrenz.

HAT MAMBO EINE FÖRDERZUSAGE? JA!


Der Innovationsfonds: Information
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